Für das Recht zu kommen, zu gehen und zu bleiben!

Verflucht sei, wer das Recht des Flüchtlings, der Waise und der Witwe beugt! Dtn 27,19

„Abschiebungen werden seit Jahren als Element von Sicherheit und Ordnung propagiert. Doch Abschiebungen reißen Menschen aus ihrem sozialen Umfeld, trennen Familien, zerstören Lebenswege und haben erhebliche gesundheitliche und gesellschaftliche Folgen“.1 So beschleunigt die „Abschiebungsoffensive“ der Bundesregierung den Faschisierungsprozess: Härte simuliert politische Handlungsfähigkeit, der Innenminister selbst baut den Rechtsstaat ab durch die rechtswidrige Fortsetzung der Kontrolle an den Binnengrenzen (wobei Grenzen nicht erst seit Dobrindt rechtsfreie, gewaltsame Räume sind) womit die Räume des Sag- und Machbaren weiter nach rechts verschoben werden.

Der Nationalstaat und seine Grenzen sind ein Fetisch, der uns „von allem Bösen erlösen soll“. Das Böse komme von außen – wer’s glaubt, wird selig… Nun, wir werden diesem Fetisch nicht unsere Zukunft opfern, nicht unsere Kinder, nicht unsere nahen und fernen Nachbar*innen. Und auch nicht unsere Freude an einer herrschaftsfreien Welt ohne Grenzen und einem Leben in Geborgenheit und Würde für alles was lebt.

Es gibt sie, die sinnvollen Praxen gegen ein hyperaktive und überfinanzierte Exekutive. Auf der Suche nach einem sicheren Ort und einer Zukunft werden Menschen immer Wege finden, zu kommen, zu gehen und zu bleiben. Respekt und Anerkennung für alle, die diese Kämpfe für sich und ihre Familien kämpfen! Grüße gehen raus an all unsere Freund*innen da draußen, die täglich radikale Gastfreundschaft leben!

Falls ihr oder Bekannte von euch in Kirchengemeinden, Schulen, Krankenhäusern oder anderen Einrichtungen arbeiten, kann die Ergänzung der Hausordnung der Sensibilisierung für das Thema dienen.

Erlaubt die Hausordnung die Abschiebung der Gäste, Klient*innen, Schüler*innen, Patient*innen etc. aus den Räumen eurer Einrichtung?

Klar, Hausrecht allein wird nur selten ausreichend sein, um eine Abschiebung zu verhindern. Aber in vielen Einrichtungen fehlt es an der notwendigen öffentlichen Positionierung zu „Abschiebemaßnahmen“ in den eigenen Räumen. Der Bremer Flüchtlingsrat machte einen Formulierungsvorschlag:

„Um einen geregelten und möglichst gewaltfreien Betrieb unserer Einrichtung zu ermöglichen, ist es Polizei und Ausländerbehörden grundsätzlich untersagt, den Geltungsbereich dieser Hausordnung zum Zwecke der Durchführung oder Vorbereitung von Abschiebungen zu betreten oder zu durchsuchen. Sofern ein gerichtlicher Durchsuchungsbeschluss erlassen wurde, ist dieser vor Beginn der Durchsuchung einer Person mit Hausrecht vorzulegen und von dieser zu prüfen. Die anschließende Durchsuchung ist auf die im Durchsuchungsbeschluss genannten Räume zu beschränken.“2

Jede Einrichtung, die sich selbst diese oder eine ähnliche Regelung gibt, ermutigen wir dazu, dies auch öffentlich zu kommunizieren. Besonders empfehlen wir dies in Bundesländern, in denen es keine Erlasse gibt gegen die Abschiebungen aus sensiblen Orten wie Krankenhäusern, Schulen und Kirchenasylgemeinden.

Für das Recht zu kommen, zu bleiben und zu gehen!

Von der AG Bewegungsfreiheit des Befreiungstheologischen Netzwerkes

1 Aus: Risiken und Nebenwirkungen von Abschiebungen – IPPNW-Shop, letzter Zugriff 03.07.2026.

2 https://www.fluechtlingsrat-bremen.de/wp-content/uploads/Laesst_Ihre_Hausordnung_Abschiebeversuche_zu-.pdf, letzter Zugriff 03.07.2026.